Winterdienst Privatkunden
Als
Bürger sind Sie laut Satzung Ihres jeweiligen Wohnortes gezwungen
Ihren Gehweg für Fußgänger von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr von Schnee
und Eis frei zu halten. Kommen Sie dieser Räum- und Streupflicht
nicht nach, haften Sie für evtl. Personenschäden, welche schnell in
Bereichen von mehreren tausend EUR liegen können.
Als Arbeitnehmer oder aus Alters- und gesundheitlichen Gründen
sind Sie nicht in der Lage dieser Aufgabe zeitgerecht nach zu
kommen, um somit o.g. Unfälle zu vermeiden.
Bei einer Ausführung der Räum- und Streupflicht durch unser
Unternehmen sparen Sie nicht nur diese unangenehmen Aufgaben, wir
übernehmen natürlich auch die Haftung für Personenschäden, sodass
Sie ganz beruhigt Ihren täglichen Tätigkeiten nachkommen
können.
Selbstverständlich übernehmen wir auch das Räumen und Streuen
Ihrer Treppen und Zugängen auf Ihrem Grundstück.
Damit Sie den Winter genießen
können!
