EU Richtlinie zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
Ist Ihre Abwasserleitung dicht?
Nachweis bis 31.12.2025
Mit der "Richtlinie des Europäischen Rates vom 21. Mai 1991 über
die Behandlung von kommunalem Abwasser", der sog.
Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) [1], haben sich die Mitgliedstaaten
dazu verpflichtet, bestimmte Anforderungen an das "Sammeln,
Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln
und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen" in der
Europäischen Gemeinschaft einzuhalten.
Das heißt:
Grundstückseigentümer wurden damit gemäß der
Eigenkontrollverordnung gesetzlich verpflichtet, Ihre
Grundleitungen und Anschlusskanäle innerhalb eines privaten
Grundstückes bis zum 31.12.2025 zu überprüfen und ggf.
sanieren zu lassen.
Hierbei ist im ersten Schritt eine optische Inspektion
ausreichend. Werden hierbei Mängel festgestellt, so sind diese
umgehend zu beseitigen und im Nachgang mittels Wasser- oder
Luftdruck eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Prüfprotokoll
zur Vorlage bei Ihrer Gemeinde.
Wer dieser Nachweispflicht nicht nachkommt macht sich
strafbar
Gelangt Abwasser durch undichte Kanäle in das Grundwasser, ist
der Inhaber zum Schadensersatz verpflichtet.
Aufgrund undichter Kanäle können sich für Gemeinden als
abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft strafrechtliche Folgen
sowie für Privatpersonen zivilrechtliche Konsequenzen ergeben.
Gewässer und Boden gehören zu dem im Strafgesetzbuch StGB
"geschützten Rechtsgütern".
Bestraft wird, im Bezug auf den Gewässerschutz, wer fahrlässig
oder vorsätzlich unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder die
Eigenschaft des Gewässers nachteilig verändert oder dies nur
versucht (§ 324 StGB).
Darum sollten Sie die Angelegenheit nicht "auf die lange Bank
schieben":
Bundesweit gibt es ca. 1.500.000 Kilometer privater
Abwasserleitungen. Experten gehen davon aus, dass wischen 50% und
90% der Leitungen eine Dichtheitsprüfung nicht bestehen würden.
Um dem anstehende Prüfaufkommen bis zum 31.12.2025 gerecht
zu werden, müssten bereits heute bundesweit ca. 25.000 Arbeiter mit
der Prüfung beschäftigt sein.
Wer zu lange wartet riskiert einen Engpass an zertifizierten
Dienstleistern, welche in der Lage sind, diese Aufgabe zu
erledigen.
Da Angebot und Nachfrage den Marktpreis bestimmen, ist je näher
der Stichtag rückt, mit steigenden Marktpreisen zu rechnen.
Was können Sie tun:
- Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen
Gemeinde
- Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz
- Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, je mehr Haushalte auf einmal
geprüft werden können, desto geringer ist der Einzelpreis.
- Achten Sie bei einer Beauftragung auf die Zertifizierung der
ausführenden Firma. Nur Protokolle von Fachfirmen werden von
Gemeinden anerkannt.
Fragen Sie noch heute nach einem kostenlosen
Beratungstermin!
