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EU Richtlinie zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

Ist Ihre Abwasserleitung dicht?
Nachweis bis 31.12.2025

Mit der "Richtlinie des Europäischen Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser", der sog. Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) [1], haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bestimmte Anforderungen an das "Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen" in der Europäischen Gemeinschaft einzuhalten.

Das heißt:

Grundstückseigentümer wurden damit gemäß der Eigenkontrollverordnung gesetzlich verpflichtet, Ihre Grundleitungen und Anschlusskanäle innerhalb eines privaten Grundstückes bis zum 31.12.2025 zu überprüfen und ggf. sanieren zu lassen.

Hierbei ist im ersten Schritt eine optische Inspektion ausreichend. Werden hierbei Mängel festgestellt, so sind diese umgehend zu beseitigen und im Nachgang mittels Wasser- oder Luftdruck  eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.

Nach erfolgreicher Prüfung  erhalten Sie das Prüfprotokoll zur Vorlage bei Ihrer Gemeinde.

Wer dieser Nachweispflicht nicht nachkommt macht sich strafbar

Gelangt Abwasser durch undichte Kanäle in das Grundwasser, ist der Inhaber zum Schadensersatz verpflichtet.

Aufgrund undichter Kanäle können sich für Gemeinden als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft strafrechtliche Folgen sowie für Privatpersonen zivilrechtliche Konsequenzen ergeben. Gewässer und Boden gehören zu dem im Strafgesetzbuch StGB "geschützten Rechtsgütern".


Bestraft wird, im Bezug auf den Gewässerschutz, wer fahrlässig oder vorsätzlich unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder die Eigenschaft des Gewässers nachteilig verändert oder dies nur versucht (§ 324 StGB).

Darum sollten Sie die Angelegenheit nicht "auf die lange Bank schieben":

Bundesweit gibt es ca. 1.500.000 Kilometer privater Abwasserleitungen. Experten gehen davon aus, dass wischen 50% und 90% der Leitungen eine Dichtheitsprüfung nicht bestehen würden.

Um dem anstehende Prüfaufkommen bis zum 31.12.2025 gerecht zu werden, müssten bereits heute bundesweit ca. 25.000 Arbeiter mit der Prüfung beschäftigt sein.

Wer zu lange wartet riskiert einen Engpass an zertifizierten Dienstleistern, welche in der Lage sind, diese Aufgabe zu erledigen.

Da Angebot und Nachfrage den Marktpreis bestimmen, ist je näher der Stichtag rückt, mit steigenden Marktpreisen zu rechnen.

Was können Sie tun:

  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Gemeinde
  • Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, je mehr Haushalte auf einmal geprüft werden können, desto geringer ist der Einzelpreis.
  • Achten Sie bei einer Beauftragung auf die Zertifizierung der ausführenden Firma. Nur Protokolle von Fachfirmen werden von Gemeinden anerkannt.

 

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